Schieß- und Standaufsicht / Sachkunde

Der SBSV kombiniert die im Qualifizierungsplan des DSB ausgewiesenen Ausbildungslehrgänge „Sachkunde“ und „Schieß- und Standaufsicht“. Die Durchführung dieser „kombinierten Sachkunde / Schieß und Standaufsicht“-Ausbildung erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des § 7 Abs. 1 WaffG und des § 1 – 3 der AWaffV sowie den Richtlinien des DSB.

Die „kombinierte Sachkunde / Schieß- und Standaufsicht“-Ausbildung sichert die vom Waffenrecht geforderte Qualifikation für den Erwerb, Besitz und Transport von Waffen und Munition, sowie für verantwortliche Aufsichtspersonen ab. Darüber hinaus lernen die Teilnehmenden, mit einer Schusswaffe sach- und fachgerecht umzugehen sowie die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen für diesen Umgang zu kennen. Damit wird sichergestellt, dass eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung durch den Sportschützen ebenso verhindert wird wie ein Verstoß gegen straf- oder bußgeldbewehrte Vorschriften. Schießsportliche Fertigkeiten hat der Sportschütze bereits als Mitglied seines Vereins im Vereinstraining erworben. Ihre Vermittlung ist daher nicht Gegenstand der Sachkundeausbildung. Sie sind im Rahmen der abzulegenden Prüfung nachzuweisen. Aufbauend auf bereits vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der Teilnehmenden sollen die Absolventen

  • die wichtigsten Grundlagen der Kommunikation,
  • die Betreiberpflichten von Schießstätten,
  • die Vorgaben zur Mindestausstattung von Schießstätten,
  • die Rechte und Pflichten einer aufsichtführenden Person kennen, sowie
  • über eigene Erfahrungen als Sportschütze verfügen.

Aus- und Fortbildungsordnung