Sachkundeprüfung
Eine Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz von Waffen oder Munition setzt voraus, dass der Antragsteller die erforderliche Sachkunde nachweisen kann. Den Nachweis der Sachkunde hat gem. § 7 des Waffengesetzes (WaffG) erbracht, wer eine Prüfung vor der dafür bestimmten Stelle bestanden hat.
Zur Schaffung bundeseinheitlicher Rahmenbedingungen für eine einheitliche Ausbildung und Prüfung zum Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde hat der Deutsche Schützenbund Richtlinien erlassen. Rechtsgrundlage ist § 7 WaffG i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 2c AWaffV, wonach die Sachkunde insbesondere als nachgewiesen gilt, wenn die nachzuweisenden Kenntnisse als Sportschütze eines anerkannten Schießsportverbandes erworben wurden und durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes nachgewiesen werden.
Der Südbadische Sportschützenverband bietet als Service für seine Mitglieder einen behördlich anerkannten Vorbereitungslehrgang mit anschließender Sachkundeprüfung an.
Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung inkl. Prüfung
Die Ausbildung umfasst 20
Unterrichtsstunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Sie richtet sich nach den Ausbildungsrichtlinien
des Südbadischen Sportschützenverbandes.
Teilnehmer:
Gem. Alterserfordernis des WaffG.
Der Vorbereitungslehrgang
sowie die Sachkundeprüfung finden in deutscher Amtssprache statt. Das Verstehen
der deutschen Sprache ist daher unbedingt erforderlich.
Inhalt:
Gegenstand des Vorbereitungslehrganges und der Sachkundeprüfung sind folgende
Sachgebiete:
- Zu beachtende Rechtsvorschriften beim Umgang mit Waffen und Munition
- Beschussrecht
- Notwehr und Notstand
- Waffentechnik
- Innen- und Außenballistik
- Reichweite und Wirkungsweise der Geschosse
- Handhabung von Schusswaffen
Dozenten:
Die Unterrichtung wird von qualifizierten Fachkräften des Südbadischen
Sportschützenverbandes durchgeführt.
Termine und Lehrgangsorte:
Die Durchführung unserer Lehrgänge erfolgt dezentral im Verbandsgebiet.
Die Termine und Orte werden auf der Homepage des Verbandes bekannt gegeben.
Gebühren:
Die Gebühren für den Vorbereitungslehrgang und die Sachkundeprüfung betragen:
55,-- EUR (abweichende Gebühren sind durch den
Lehrgangsleiter möglich)
Sie umfasst den Lehrgang, die theoretische und praktische Prüfung.
Die Schulungsgebühren sind vor Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Anmeldung:
Anmeldungen zum Vorbereitungslehrgang mit
anschließender Sachkundeprüfung sind schriftlich an die Geschäftsstelle des
Südbadischen Sportschützenverbandes zu richten.
Stand: August 2004