Nominierung
1. Namentliche Nominierung
Die namentliche Nominierung der Mitglieder der Olympiamannschaft Peking 2008 wird vom Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) vorgenommen. In Ausnahmefällen kann das DOSB-Präsidium Entscheidungen in vorab festzulegender Form delegieren.
2. Voraussetzungen
2.1. Das eigenständige Erreichen von Quoten-/Startplätzen gem. der vom IOC gemeinsam mit den Internationalen Verbänden vorgegebenen Kriterien bzw. die Erfüllung von Qualifikationsleistungen ist notwendige Voraussetzung für eine Olympiateilnahme. Dies allein stellt jedoch grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Nominierung dar.
2.2. Voraussetzung für eine mannschafts- bzw. disziplinbezogene und für eine namentliche Benennung ist grundsätzlich der Leistungsnachweis einer begründeten Endkampfchance bei den Olympischen Spielen Peking 2008. Diese muss für jeden Spitzenverband sportartspezifisch, jedoch unter Berücksichtigung der Chancengleichheit und Vergleichbarkeit innerhalb der gesamten Olympiamannschaft erarbeitet und abgestimmt werden. Dabei ist die ausschließliche Orientierung an der Platzierung in der unbereinigten bzw. bereinigten Weltrangliste nicht ausreichend.
2.3. Die Sportspielmannschaften (Fußball, Basketball, Handball, Volleyball, Beach-Volleyball, Hockey, Wasserball, Softball, Baseball) werden grundsätzlich bei erfolgreicher Qualifikation für die Olympischen Turniere gemeldet.
2.4. Quoten-Startplätze, die bei vorolympischen Weltmeisterschaften mit einer Platzierung unter den ersten 12 in Einzelwettbewerben oder unter den ersten acht in Mannschaftswettbewerben erreicht werden, sollen grundsätzlich wahrgenommen werden.
2.5. In zeitlicher Nähe zu den Olympischen Spielen muss eine Leistungsbestätigung erbracht werden. Diese ist in den u. g. sportartspezifischen Nominierungskriterien festzulegen.
2.6. Durch Absage/Zurückziehen von Quotenplätzen anderer Nationen können grundsätzlich keine Nachrücker zur Nominierung vorgeschlagen werden.
3. Sportartspezifische Nominierungskriterien
Die sportartspezifischen Nominierungskriterien, insbesondere die nationalen Anforderungen zur Besetzung der nicht an Personen gebundenen Quoten-/Startplätze, müssen – im Sinne einer optimalen Olympiavorbereitung – bis zum 01. August 2007 für jeden olympischen Sommersportverband festgelegt sein. Die inhaltliche Ausarbeitung der Kriterien erfolgt gemeinsam zwischen dem Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB, den Spitzenverbänden und den betreffenden Aktivensprechern der Verbände/Disziplinen.
4. Anti-Doping-Bestimmungen
4.1. Im Sinne der Gleichbehandlung der Olympiateilnehmerinnen und –teilnehmer müssen sich alle Athletinnen und Athleten, die für eine Nominierung in Frage kommen, dem von der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA) organisierten Trainingskontrollsystem spätestens ab 1. Juli 2007 anschließen und das entsprechende Regelwerk des nationalen und internationalen Sportfachverbandes bzw. das Anti-Doping-Regelwerk der NADA anerkennen. Letzteres gilt ebenfalls für die nationalen Sportfachverbände.
4.2. Eine Definition des einzubeziehenden Kreises erfolgt spätestens bis 1. Juni 2007 durch den jeweiligen Fachverband in Abstimmung mit dem DOSB/Geschäftsbereich Leistungssport unter Mitarbeit der Aktivensprecher der betreffenden Verbände.
Die namentliche Meldung der dem Kreis angehörenden Olympiakandidaten/innen gegenüber der NADA und die Information über die jeweiligen aktuellen Adressen gemäß den Vorschriften des Anti-Doping-Regelwerks der NADA bzw. des World Anti Doping Codes liegen in der Verantwortung der Verbände.
4.3. Athletinnen und Athleten, die sich nicht bis spätestens 1. Juli 2007 dem Trainingskontrollsystem angeschlossen haben und nicht die in Ziff. 4.1. aufgeführten Regelwerke akzeptiert haben, können grundsätzlich nicht für die Olympischen Spiele 2008 nominiert werden. Über Ausnahmen entscheidet das DOSB-Präsidium.
4.4. Der DOSB beauftragt die NADA, die Trainingskontrollen (out of competition controls) im Vorfeld der Olympischen Spiele für die Olympiamannschaftskandidaten/ innen verstärkt durchzuführen.
4.5. Es obliegt den Verbänden, sämtliche für eine Olympiateilnahme in Frage kommenden Athleten/innen in geeigneter Weise über die Notwendigkeit einer Einbeziehung in das Trainingskontrollsystem zu informieren. Hierfür in Betracht kommt, neben individuellen Anschreiben, insbesondere die regelmäßige Veröffentlichung in Verbandszeitschriften oder den verbandseigenen Internetseiten. Soweit die Informationen nicht hinreichend publik gemacht werden, dürfen den Athleten/innen hieraus keine Nachteile erwachsen.
5. Einzelfallnominierung bei Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen
5.1. Grundsätzlich können der Olympiamannschaft keine Athleten/innen angehören, denen im Zeitraum vom 01. September 2004 bis unmittelbar vor Beginn ihrer olympischen Wettkämpfe in 2008 ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen des jeweiligen nationalen und internationalen Sportfachverbandes und/oder der NADA nachgewiesen wurde. Mit gleicher Wirkung werden Geständnisse zu Dopingverstößen behandelt.
Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Meldepflicht, die zu einer Sperre führen, können die betroffenen Athleten/innen und/oder die dafür verantwortlichen Funktionsträger/-innen der Verbände grundsätzlich nicht für die Olympiamannschaft benannt werden. Im Einzelfall kann das DOSB-Präsidium nach Prüfung eine gesonderte Entscheidung gem. Ziff. 5.2. treffen.
Eine Einzelfallentscheidung ist in den Fällen erforderlich, in denen das Verfahren noch nicht rechtskräftig zu Ende geführt wurde, dem Athleten/der Athletin jedoch aufgrund einer positiven A-Probe oder aufgrund anderer begründeter Tatsachen der Vorwurf eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eines nationalen oder internationalen Sportfachverbandes bzw. der NADA gemacht wird.
5.2. Das DOSB-Präsidium kann im Einzelfall nach Prüfung und ggf. Einholung einer schriftlichen Stellungnahme der NADA eine gesonderte Entscheidung über die Nominierung der unter 5.1. aufgeführten Athleten treffen. Der nationale Sportfachverband hat diese sog. ‚Einzelfallentscheidung’ rechtzeitig vor der für die Nominierung zuständigen Präsidiumssitzung des DOSB bei diesem unter Vorlage aller für eine Beurteilung und Entscheidung notwendigen Dokumente (Laborberichte, Stellungnahme des Athleten, usw.) zu beantragen.
5.3. Funktionsträger/innen, die rechtskräftig wegen eines Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen in einem Gerichts- oder Sportgerichtsverfahren verurteilt worden sind und/oder die Ehren- und Verpflichtungserklärung des DOSB nicht unterzeichnet haben, können grundsätzlich nicht für die Olympiamannschaft nominiert werden. Im Einzelfall kann das DOSB-Präsidium nach Prüfung eine gesonderte Entscheidung treffen; das gilt insbesondere auch für Funktionsträger/innen, die in früheren Jahren als Athleten/innen des Dopings überführt worden sind.
6. Überprüfung der Mitglieder der Olympiamannschaft Peking 2008 nach dem Stasi-Unterlagengesetz
Im Vorfeld der Olympischen Sommerspiele Peking 2008 wird der DOSB den zur Nominierung in Frage kommenden Kreis von Leiterinnen und Leitern sowie Mitgliedern der Leitungen von Teilmannschaften, Ärztinnen und Ärzten, Trainerinnen und Trainern, leitenden Physiotherapeutinnen und –therapeuten, und - soweit vorhanden - leitendem technischen Personal auf eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüfen lassen. Das Verfahren orientiert sich dabei an der Neufassung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes vom 21.12.2006.
Eine Nominierung zu den Olympischen Sommerspielen Peking 2008 ist nur möglich, wenn die Überprüfung zu keinem belastenden Ergebnis führt. Das Präsidium entscheidet im Einzelfall nach Anhörung des Unabhängigen Gremiums des DOSB für Stasi-Fragen.
Voraussetzung
Voraussetzung für eine Teilnahme an den Olympischen Spielen ist die Unterzeichnung der „Entry Form – Eligibility Conditions“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) sowie die Unterzeichnung der Vereinbarung zwischen DOSB und Athlet/in (Rückforderung der Entsendungskosten bei Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen von WADA, NADA und/oder DOSB).
Beschlossen vom Präsidium des DOSB auf seinen Sitzungen vom 13.03.2007 und 24.07.2007 in Frankfurt am Main.